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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht

1. Geltungsbereich 10. Haftung
2. Angebot und Vertragsschluß 11. Zahlung
3. Vertragsdauer, Kündigung und Freistellung 12. Eigentumsvorbehalt
4. Entgelte 13. Bereitgestellte Hilfsmittel, Veröffentlichungen des Kunden bei Laufzeitverträgen
5. Versand 14.Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Laufzeitverträgen
6. Liefer- und Leistungszeit 15. Abtretbarkeit von Ansprüchen
7. Annahmeverzug des Kunden 16. Datenschutz /Kundendaten / Datensicherung
8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Leistungsumfang 17. Schlußbestimmungen
9. Gefahrübergang, Gewährleistung  

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der IDB GmbH, nachfolgend "IDB" genannt. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von IDB bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von IDB sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von IDB zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von IDB festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von IDB.

2.3 IDB behält sich Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, wenn dies durch die Berücksichtigung zwingender rechtlicher oder technischer Normen, insbesondere im Zuge des technischen Fortschritts, erforderlich ist. Der Kunde kann daraus keine Rechte herleiten.

2.4 Mit der Zuteilung von Speicherplatz und Vergabe des Passworts bei Webhosting-Angeboten, ansonsten mit der Freischaltung der entsprechenden Dienstleistung, kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Services zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet.

2.5 IDB Webhosting-Angebote unterliegen physikalischen Beschränkungen bezüglich der verfügbaren Bandbreite. Daher kann ein "unlimitierter Datentransfer" nicht zugesichert werden. IDB wird jedoch für den monatlichen Pauschalbeitrag genügend Bandbreite zur Verfügung stellen, die für einen durchschnittlichen Internet-Auftritt notwendig ist. Sollte die Netzwerkstruktur des Webservers durch nachhaltig hohes Datenaufkommen, verursacht durch den Internet-Auftritt des Kunden, Schaden erleiden, so ist IDB berechtigt, bis zu einem Übereinkommen über eine höhere Tarifierung und ggf. Umzug auf einen leistungsfähigeren Server den Dienst vom Netz zu nehmen. Der Kunde hat, sofern nicht separat beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen dedizierten Server oder ihm ausschließlich zugeordnete Bandbreite. IDB steht ein festes Kontingent an Bandbreite zur Verfügung, die für alle Internet-Services der IDB gemeinsam genutzt wird. Insofern können bei der dem einzelnen Kunden effektiv zur Verfügung stehenden Bandbreite Schwankungen auftreten. Die zur Verfügung gestellte Bandbreite gilt nicht für umfangreiche Download-Bereiche (z.B. Softwaredateien, anonyme FTP-Übertragungen) oder umfangreiche Informationsdienste. Für solche Anwendungen wird eine Bandbreite von max. 15 Gigabyte pro Monat bereitgestellt. Sollte dieses Volumen erheblich oder dauerhaft überschritten und keine Einigung über eine höhere Tarifierung erzielt werden, ist IDB wahlweise zur Einstellung dieses Services oder außerordentlicher Kündigung des gesamten Vertrages berechtigt. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der die genannte Grenze überschreitet, erfolgt nicht.

3. Vertragsdauer, Kündigung und Freistellung

3.1 Bei Laufzeitverträgen, z.B. für Internet-Dienstleistungen, beträgt die Vertragsdauer, sofern nichts anderes vereinbart ist, jeweils sechs Monate und verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien spätestens bis zwei Monate vor Ablauf des berechneten Monats kündigt. Abweichend hiervon beträgt die erste Vertragslaufzeit nach Abschluß des Vertrages zwölf Monate. Sollten Vertragsbeginn oder Vertragsende nicht auf den ersten eines Monats fallen, so werden die jeweils fälligen Entgelte anteilig auf die Anzahl der Monatstage berechnet.

3.2 Bei einer Vertragskündigung von Internet-Dienstleistungen hat IDB das ausdrückliche Recht, alle vom Kunden auf den Server übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen.

3.3 Kündigungen haben schriftlich per Brief oder Telefax zu erfolgen. Bei außerordentlichen Kündigungen, insbesondere aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen des Kunden, kann die Zustellung der Kündigung auch vorab per E-Mail erfolgen.

3.4 IDB ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Fall fristloser Kündigungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Vertragsverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Verbote strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Natur seitens des Kunden oder wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist, wird IDB die Vertragsleistungen umgehend einstellen und kann bei Internet-Dienstleistungen alle Zugänge umgehend sperren. Ferner ist IDB bei Verschulden des Kunden berechtigt, eine Deaktivierungsgebühr in Höhe von 100 EUR zu verlangen. Nimmt IDB eine Sperrung der Zugänge des Kunden aus einem wichtigen Grund vor, der auch zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist der Kunde IDB gegenüber dennoch leistungspflichtig.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, IDB von Schutz- und Urheberrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich gelieferter Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und auf Verlangen von IDB ihr auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen.

3.6 Erleidet IDB durch schwere oder fortgesetzte Vertragsverletzungen oder Verstöße gegen gesetzliche Verbote des Kunden nachweisbaren Schaden, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Notwendiger Aufwand, den IDB zur Vermeidung weiterer Schäden oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes betreiben muß, ist IDB zu ersetzen.

3.7 Werden von dritter Seite gerichtliche Schritte gegen IDB eingeleitet aufgrund von Verstößen des Kunden, so hält der Kunde IDB von Forderungen und Kosten frei.

4. Entgelte

4.1 Die Entgelte verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten ab Düsseldorf. Maßgebend sind die Entgelte der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Entgelte vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

4.2 Entgeltangaben gegenüber Privatkunden enthalten, sofern nicht ausdrücklich ein anderes angegeben oder ausgewiesen ist, bereits die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.

4.3 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.

4.4 IDB ist an die angegebenen Entgelte nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

4.5 IDB behält sich eine Anpassung der Entgelte bei Laufzeitverträgen vor, sofern dies durch veränderte Marktbedingungen notwendig ist. Entgeltänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen angekündigt. Entgelterhöhungen bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen.

4.6 Sofern IDB für Fremdleistungen nur als Vermittler auftritt, ist IDB berechtigt, Preisänderungen einer solchen Organisation an den Kunden umgehend weiterzugeben. Als solche Organisationen sind insbesondere die Domain-Vergabestellen wie die deutsche DENIC e.G. anzusehen. Tritt IDB als Vermittler auf, wird durch Verträge zwischen solchen Organisationen und dem Kunden ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

4.7 Wiederkehrende Entgelte sind jeweils im Voraus für den festgelegten Leistungszeitraum, i.d.R. ein Monat, fällig.

4.8 Die Rechnungen für Laufzeitverträge können nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Internet abgerufen werden und werden auf Wunsch dem Kunden an eine von ihm benannte E-Mail-Adresse übermittelt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist IDB berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Porti in Höhe von 3 EUR je Rechnung zu verlangen.

5. Versand

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Besteht der Kunde auf einer speziellen Versandart, gehen eventuelle Mehrkosten gegenüber dem herkömmlichen Versand zu seinen Lasten. Eine derartige Absprache kann nur schriftlich erfolgen.

5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat.

5.3 Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.

5.4 Eine Transportversicherung erfolgt auf Wunsch und Kosten des Kunden.

6. Liefer- und Leistungszeit

6.1 Von IDB angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für den Fall, daß der vereinbarte Liefertermin von IDB um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, IDB eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von IDB nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei IDB, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist IDB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt IDB Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder IDB einen höheren Schaden nachweist.

Ist der Kunde Kaufmann, gelten die entsprechenden Regelungen des HGB zum Annahmeverzug zusätzlich.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die nach billigem Ermessen ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der IDB schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach dem Erkennen durch den Kunden zu rügen. Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler IDB unverzüglich anzuzeigen.

8.2 IDB ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen selbst zu erbringen oder von einem von ihr auf eigene Kosten beauftragten Dritten erbringen zu lassen.

8.3 IDB ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Berechtigung von IDB zu Teillieferungen und Teilleistungen kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.

9. Gefahrübergang, Gewährleistung

9.1 Soweit IDB Hard- und Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von IDB gemeinsam mit einem Mitarbeiter von IDB - unverzüglich testen. Läuft die Hard- bzw. Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.

9.2 IDB kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit fehlerfreier Ware beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Von einem endgültigen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn IDB hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von IDB verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

9.3 Die Gewährleistung beginnt bei der Übergabe bzw. Übersendung der Ware an den Kunden und erstreckt sich auf die Dauer von sechs Monaten ab Eingang der Ware bei dem Kunden.

9.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. IDB wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.

9.5 IDB übernimmt keine Gewähr dafür, daß gelieferte Software oder Internet-Dienstleistungen den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen, von ihm gewählten Programmen, zusammenarbeitet. Der Erwerber ist somit für die richtige Auswahl der IDB-Leistung und die Folgen der Benutzung sowie der damit erzielten oder beabsichtigten Ergebnisse verantwortlich. Für einen vom Kunden gerügten Mangel, der sich auf einen der in dieser Ziffer genannten Punkte stützt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

9.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen Ziffer 8.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9.7 IDB garantiert bei Webhosting-Dienstleistungsverträgen eine Verfügbarkeit des Webservers von 95% per annum, übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Servers und aller darauf befindlichen Daten, einschließlich E-Mail-Nachrichten. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Sollten durch zwingend notwendige Wartungsarbeiten längere Ausfälle unvermeidbar sein, wird IDB den Kunden umgehend verständigen. Eine Haftung für dadurch bedingte Datenverluste, abgebrochene Übertragungen, Nichtverfügbarkeit von E-Mail-Diensten oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1 Eine Haftung von IDB für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch IDB oder wurde durch IDB grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung von IDB für Schäden, die nachweislich durch leichte Fahrlässigkeit von IDB verursacht worden sind, ist auf einen verbleibenden Haftungsanspruch in vertretbarem Verhältnis zur Schadenshöhe beschränkt. Bei Laufzeitverträgen ist die Haftung von IDB auf max. 1.000 EUR je Schadensfall beschränkt.

10.2 IDB haftet in keinem Fall für a-typische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. IDB haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von IDB angebotenen Leistungen nur entsprechend seinem Fachwissen zu nutzen. IDB ist nicht verpflichtet, unentgeltlich dem Kunden Fachwissen zur Verfügung zu stellen.

10.3 Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß IDB vorsätzlich unmittelbar (durch einen IDB-Mitarbeiter) den Datenverlust bewirkt hat.

10.4 IDB haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen, Übertragungswegen und Netzwerktechnologien, die nicht im Verantwortungsbereich von IDB oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.

10.5 Störungen des Zugangs zu den Internet Services von IDB, die IDB eindeutig zuzurechnen sind, sind von IDB im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Störungen IDB unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich, per E-Mail oder per Telefax anzuzeigen. Behebt IDB nach erfolgter Störungsmeldung nicht innerhalb angemessener Zeit Störungen, die nicht unerheblich sind, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes entsprechend der Dauer der Störung berechtigt.

10.6 IDB übernimmt keine Haftung für die über ihre Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit, Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen oder Rechtsmäßigkeit, es sei denn, es liegt Vorsatz von IDB vor.

10.7 Der Kunde haftet für Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung seiner Zugangskennungen in Verbindung mit den jeweiligen Passwörtern resultiert.

11. Zahlung

11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist IDB berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder IDB einen höheren Schaden nachweist.

11.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche des Kunden ausdrücklich von IDB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

11.3 Schuldet der Kunde IDB mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

11.4 Gerät der Kunde bei Laufzeitverträgen in Verzug, ist IDB nach vorheriger Mahnung berechtigt, bis zur Begleichung der Forderung die Leistung einzustellen.

11.5 Zahlungen bei Laufzeitverträgen erfolgen im Wege der Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsweisen, insbesondere Rechnungsstellung, Überweisung und Scheckeinreichung, werden aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands mit einer Gebühr von 7,70 EUR je Vorfall belegt.

11.6 Bei Rücklastschriften oder im Falle der Rückgabe eines nicht gedeckten Schecks berechnet IDB eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,70 EUR je Vorfall zzgl. der für IDB angefallenen Bankgebühren.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 IDB behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware sowie ggf. das Nutzungsrecht an gelieferter Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Kaufleuten gegenüber gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von IDB in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (Kontokorrent-Führung). Mit Vollerwerb des Eigentums an gelieferter Software erwirbt der Kunde die in dem jeweiligen Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte.

12.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für IDB zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluß dieser Vereinbarung an IDB ab. IDB nimmt die Abtretung an. Sollte die Abtretung nicht rechtswirksam erfolgt sein, haftet der Kunde persönlich IDB für den entstandenen Schaden.

12.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der Weiterlizenzierung (im Falle einer Software-Lieferung) entstehenden Forderungen an IDB ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von IDB hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. IDB ist berechtigt, die Abtretung dem Schuldner des Kunden gegenüber offenzulegen.

12.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von IDB gelieferten Waren erfolgt für IDB. IDB erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.

12.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen (Bundling) erwirbt IDB Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

12.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist IDB berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. IDB ist berechtigt, die Vorbehaltsware ggf. zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

12.7 Bei einem Rücknahmerecht von IDB gemäß Ziffer 12.6 ist IDB berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von IDB den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten, insbesondere aber die Vorbehaltsware unverzüglich zu übergeben.

12.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

12.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde kann zur Sicherung offener Forderungen anderweitige Sicherheiten beibringen. Werden diese von IDB anerkannt, hat der Kunde Anspruch auf Freigabe des Eigentumsvorbehaltes.

13. Bereitgestellte Hilfsmittel, Veröffentlichungen des Kunden bei Laufzeitverträgen

13.1 Sofern IDB dem Kunden im Rahmen der Internet-Services Text-, Bild- oder Tonmaterialien sowie Computer-Programme (z.B. sog. CGI-Skripte) zur Verfügung stellt, handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Material. Stellt IDB dem Kunden Material zur Verfügung, bei dem IDB selbst Urheberrechtsinhaberin ist, darf der Kunde diese Materialien nur für die Dauer seines Vertragsverhältnisses mit IDB nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Verbreitung, ist untersagt. Materialien von anderen Urheberrechtsinhabern unterliegen deren Nutzungsbestimmungen.

13.2 Für Materialien Dritter, die IDB dem Kunden als Serviceleistung kostenlos zur Verfügung stellt, übernimmt IDB keine Gewährleistung hinsichtlich Funktions-tüchtigkeit, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit.

13.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle von IDB zur Verfügung gestellten Materialien zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernichten.

13.4 Der Kunde ist für alle von ihm oder unter Verwendung seiner Zugangskennungen veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. IDB ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße oder unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine generelle Überprüfung und Überwachung wird von IDB nicht durchgeführt. Wird IDB jedoch bekannt, daß der Kunde verbotene Inhalte über von IDB zur Verfügung gestellte Infrastruktur publiziert, verarbeitet oder speichert, so ist IDB berechtigt, eine umgehende Löschung oder Unterbindung vornehmen.

13.5 Urheberrechtsverletzungen durch Inhalte oder Domains des Kunden können nach allgemein anerkannten Richtlinien des Internet oder gesetzlichen Vorschriften dazu führen, daß IDB die anstößigen Materialien oder Domains unter Benachrichtigung des Kunden sperren muß.

13.6 Der Kunde gewährleistet, daß alle auf den Servern der IDB abgelegten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere ist die Speicherung und Vorhaltung von Inhalten erotischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, Materialien verfassungswidriger Organisationen sowie ethisch verletzenden Materials und illegaler MP3-Musiksammlungen strikt untersagt. Desgleichen gilt für jegliche Art illegaler Computerprogramme wie Viren, Hacker-Tools, Seriennummer-Listen oder Raubkopie-Sammlungen (Warez).

13.7 Verbotene Inhalte gemäß Ziffer 13.6 berechtigen IDB, die Zugänge des Kunden umgehend zu sperren und die verbotenen Inhalte zu löschen, bei schweren Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

13.8 Der Kunde stellt IDB von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überspielten Inhalte frei.

14. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Laufzeitverträgen

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter für Zugangskennungen, die ihm im Laufe des Vertragsverhältnisses von IDB zugeteilt werden, sorgfältig zu verwahren und vor unbefugter Nutzung sowie Verlust zu schützen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Paßwort anzufordern.

14.2 Die unbefugte Nutzung einer Zugangskennung oder einen Verdacht auf eine solche hat der Kunde unverzüglich an IDB zu melden. Sobald der Kunde den Verlust eines Passwortes oder Verdacht auf Mißbrauch einer Zugangskennung bei IDB telefonisch, per Fax, per E-Mail oder schriftlich meldet, sperrt IDB die entsprechende Zugangskennung. Ab Sperrung durch IDB ist der Kunde von seiner Haftung für unbefugte Nutzung freigestellt.

14.3 Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages erforderlich und gespeichert sind, unverzüglich anzuzeigen.

14.4 Der Kunde darf die Infrastruktur nicht mißbräuchlich benutzen, insbesondere durch Übermittlung nicht angeforderter elektronischer kommerzieller Kommunikation (Spam-Mail), Übermittlung nicht angeforderter elektronischer Kommunikation in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke (Junk-Mail) oder Verwendung von Software, wie auch Skripten (z.B. PHP), die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann. Hat IDB den begründeten Verdacht, daß der Kunde gegen diese Auflage verstößt, ist IDB berechtigt, alle Zugänge des Kunden umgehend zu sperren und alle vertraglichen Leistungen einzustellen.

14.5 IDB ist berechtigt, auf bereitgestellten Postfächern eingegangene E-Mails zu löschen, nachdem diese vom Kunden abgerufen oder auf seine Weisung weitergeleitet wurden. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Postfächer 42 Tage lang nicht geleert hat.

15. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit IDB geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit IDB geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von IDB ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

16. Datenschutz / Kundendaten / Datensicherung

16.1 Der Kunde ermächtigt IDB, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16.2 IDB weist ausdrücklich darauf hin, daß aufgrund der öffentlichen Natur und Struktur des Internet der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann und unter Umständen andere Teilnehmer am Internet Daten abfangen können. Der Kunde ist sich bewußt, daß IDB aus technischer Sicht jederzeit Zugang zu allen von ihm auf dem Webserver gespeicherten Daten hat. Sensible Inhalte sind vom Kunden mit geeigneten Maßnahmen zu schützen, beispielsweise durch Einsatz von Verschlüsselungstechnologien beim Versand von E-Mail.

16.3 Soweit Datenmaterial an IDB übermittelt wird, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

17. Schlußbestimmungen

17.1 Diese Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von IDB ist Düsseldorf. Gegenüber Kaufleuten oder Kunden mit Sitz im Ausland wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

Ausgabe Januar 2001 – agb_d0100