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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersicht
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für
alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der IDB GmbH, nachfolgend "IDB" genannt. Spätestens mit der
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden
werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung
nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder
Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und
der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von IDB bedürfen der
Schriftform.
2. Angebot und
Vertragsschluß
2.1 Angebote von IDB sind - insbesondere hinsichtlich der
Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - stets
freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von IDB zu erbringenden Leistungen wird
allein durch die Auftragsbestätigung von IDB festgelegt; ergänzend gelten
diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von
IDB.
2.3 IDB behält sich Abweichungen von den
Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, wenn dies durch die
Berücksichtigung zwingender rechtlicher oder technischer Normen, insbesondere
im Zuge des technischen Fortschritts, erforderlich ist. Der Kunde kann daraus
keine Rechte herleiten.
2.4 Mit der Zuteilung von Speicherplatz und Vergabe des
Passworts bei Webhosting-Angeboten, ansonsten mit der Freischaltung der
entsprechenden Dienstleistung, kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres
Services zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet.
2.5 IDB Webhosting-Angebote unterliegen physikalischen
Beschränkungen bezüglich der verfügbaren Bandbreite. Daher kann ein
"unlimitierter Datentransfer" nicht zugesichert werden. IDB wird
jedoch für den monatlichen Pauschalbeitrag genügend Bandbreite zur
Verfügung stellen, die für einen durchschnittlichen Internet-Auftritt
notwendig ist. Sollte die Netzwerkstruktur des Webservers durch nachhaltig
hohes Datenaufkommen, verursacht durch den Internet-Auftritt des Kunden,
Schaden erleiden, so ist IDB berechtigt, bis zu einem Übereinkommen über
eine höhere Tarifierung und ggf. Umzug auf einen leistungsfähigeren Server
den Dienst vom Netz zu nehmen. Der Kunde hat, sofern nicht separat beauftragt,
keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen dedizierten Server
oder ihm ausschließlich zugeordnete Bandbreite. IDB steht ein festes
Kontingent an Bandbreite zur Verfügung, die für alle Internet-Services der
IDB gemeinsam genutzt wird. Insofern können bei der dem einzelnen Kunden
effektiv zur Verfügung stehenden Bandbreite Schwankungen auftreten. Die zur
Verfügung gestellte Bandbreite gilt nicht für umfangreiche Download-Bereiche
(z.B. Softwaredateien, anonyme FTP-Übertragungen) oder umfangreiche
Informationsdienste. Für solche Anwendungen wird eine Bandbreite von max. 15
Gigabyte pro Monat bereitgestellt. Sollte dieses Volumen erheblich oder
dauerhaft überschritten und keine Einigung über eine höhere Tarifierung
erzielt werden, ist IDB wahlweise zur Einstellung dieses Services oder
außerordentlicher Kündigung des gesamten Vertrages berechtigt. Eine
Nachberechnung des Datentransfers, der die genannte Grenze überschreitet,
erfolgt nicht.
3. Vertragsdauer,
Kündigung und Freistellung
3.1 Bei Laufzeitverträgen, z.B. für
Internet-Dienstleistungen, beträgt die Vertragsdauer, sofern nichts anderes
vereinbart ist, jeweils sechs Monate und verlängert sich stillschweigend um
jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien spätestens
bis zwei Monate vor Ablauf des berechneten Monats kündigt. Abweichend hiervon
beträgt die erste Vertragslaufzeit nach Abschluß des Vertrages zwölf Monate.
Sollten Vertragsbeginn oder Vertragsende nicht auf den ersten eines Monats
fallen, so werden die jeweils fälligen Entgelte anteilig auf die Anzahl der
Monatstage berechnet.
3.2 Bei einer Vertragskündigung von
Internet-Dienstleistungen hat IDB das ausdrückliche Recht, alle vom Kunden
auf den Server übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen.
3.3 Kündigungen haben schriftlich per Brief oder Telefax
zu erfolgen. Bei außerordentlichen Kündigungen, insbesondere aufgrund
schwerwiegender Vertragsverletzungen des Kunden, kann die Zustellung der
Kündigung auch vorab per E-Mail erfolgen.
3.4 IDB ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Fall fristloser
Kündigungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Vertragsverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Verbote
strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher,
namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Natur seitens des Kunden oder
wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist, wird
IDB die Vertragsleistungen umgehend einstellen und kann bei
Internet-Dienstleistungen alle Zugänge umgehend sperren. Ferner ist IDB bei
Verschulden des Kunden berechtigt, eine Deaktivierungsgebühr in Höhe von 100
EUR zu verlangen. Nimmt IDB eine Sperrung der Zugänge des Kunden aus einem
wichtigen Grund vor, der auch zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist der
Kunde IDB gegenüber dennoch leistungspflichtig.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, IDB von Schutz- und
Urheberrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich gelieferter Ware unverzüglich
in Kenntnis zu setzen und auf Verlangen von IDB ihr auf ihre Kosten die
Rechtsverteidigung zu überlassen.
3.6 Erleidet IDB durch schwere oder fortgesetzte
Vertragsverletzungen oder Verstöße gegen gesetzliche Verbote des Kunden
nachweisbaren Schaden, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Notwendiger Aufwand, den IDB zur Vermeidung weiterer Schäden oder
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes betreiben muß, ist IDB zu
ersetzen.
3.7 Werden von dritter Seite gerichtliche Schritte gegen
IDB eingeleitet aufgrund von Verstößen des Kunden, so hält der Kunde IDB
von Forderungen und Kosten frei.
4. Entgelte
4.1 Die Entgelte verstehen sich netto ausschließlich
Verpackungs- und Frachtkosten ab Düsseldorf. Maßgebend sind die Entgelte der
Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Entgelte
vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen
berechnet.
4.2 Entgeltangaben gegenüber Privatkunden enthalten,
sofern nicht ausdrücklich ein anderes angegeben oder ausgewiesen ist, bereits
die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.
4.3 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis
vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste
vergütet.
4.4 IDB ist an die angegebenen Entgelte nicht gebunden,
wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher
Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt
der Lieferung gültigen Preise berechnet.
4.5 IDB behält sich eine Anpassung der Entgelte bei
Laufzeitverträgen vor, sofern dies durch veränderte Marktbedingungen
notwendig ist. Entgeltänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens
vier Wochen angekündigt. Entgelterhöhungen bewirken ein außerordentliches
Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen.
4.6 Sofern IDB für Fremdleistungen nur als Vermittler
auftritt, ist IDB berechtigt, Preisänderungen einer solchen Organisation an
den Kunden umgehend weiterzugeben. Als solche Organisationen sind insbesondere
die Domain-Vergabestellen wie die deutsche DENIC e.G. anzusehen. Tritt IDB als
Vermittler auf, wird durch Verträge zwischen solchen Organisationen und dem
Kunden ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
4.7 Wiederkehrende Entgelte sind jeweils im Voraus für den
festgelegten Leistungszeitraum, i.d.R. ein Monat, fällig.
4.8 Die Rechnungen für Laufzeitverträge können nach
Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Internet abgerufen werden und
werden auf Wunsch dem Kunden an eine von ihm benannte E-Mail-Adresse
übermittelt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg,
ist IDB berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Porti in Höhe von 3 EUR je
Rechnung zu verlangen.
5. Versand
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Besteht der
Kunde auf einer speziellen Versandart, gehen eventuelle Mehrkosten gegenüber
dem herkömmlichen Versand zu seinen Lasten. Eine derartige Absprache kann nur
schriftlich erfolgen.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat.
5.3 Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit
der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.
5.4 Eine Transportversicherung erfolgt auf Wunsch und
Kosten des Kunden.
6. Liefer- und
Leistungszeit
6.1 Von IDB angegebene Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Für den Fall, daß der vereinbarte Liefertermin von IDB um mehr als 4
Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, IDB eine angemessene
Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter
Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich
angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von IDB nicht zu
vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von
erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei IDB,
ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
7. Annahmeverzug des
Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug,
so ist IDB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt IDB Schadensersatz, so beträgt dieser
30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder IDB einen
höheren Schaden nachweist.
Ist der Kunde Kaufmann, gelten die entsprechenden
Regelungen des HGB zum Annahmeverzug zusätzlich.
8. Untersuchungs-
und Rügepflicht; Leistungsumfang
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf
offensichtliche Mängel, die nach billigem Ermessen ohne weiteres auffallen,
zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare
Beschädigungen der Ware, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der
IDB schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich
nach dem Erkennen durch den Kunden zu rügen. Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist
er verpflichtet, gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu
testen und erkennbare Fehler IDB unverzüglich anzuzeigen.
8.2 IDB ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen
selbst zu erbringen oder von einem von ihr auf eigene Kosten beauftragten
Dritten erbringen zu lassen.
8.3 IDB ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Der Berechtigung von IDB zu Teillieferungen und Teilleistungen
kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.
9. Gefahrübergang,
Gewährleistung
9.1 Soweit IDB Hard- und Software gemäß gesonderter
Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von IDB
gemeinsam mit einem Mitarbeiter von IDB - unverzüglich testen. Läuft die
Hard- bzw. Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich
schriftlich die Abnahme erklären.
9.2 IDB kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung mit fehlerfreier Ware beseitigen. Bei endgültigem
Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Kunde das
Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Von einem endgültigen Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn IDB hinreichend
Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne
daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von IDB verweigert oder unzumutbar
verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
9.3 Die Gewährleistung beginnt bei der Übergabe bzw.
Übersendung der Ware an den Kunden und erstreckt sich auf die Dauer von sechs
Monaten ab Eingang der Ware bei dem Kunden.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu
machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
IDB wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur
Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete
Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern
oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
9.5 IDB übernimmt keine Gewähr dafür, daß gelieferte
Software oder Internet-Dienstleistungen den Anforderungen und Zwecken des
Kunden genügt oder mit anderen, von ihm gewählten Programmen,
zusammenarbeitet. Der Erwerber ist somit für die richtige Auswahl der
IDB-Leistung und die Folgen der Benutzung sowie der damit erzielten oder
beabsichtigten Ergebnisse verantwortlich. Für einen vom Kunden gerügten
Mangel, der sich auf einen der in dieser Ziffer genannten Punkte stützt, ist
die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde
entgegen Ziffer 8.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.
Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software
vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde
weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9.7 IDB garantiert bei Webhosting-Dienstleistungsverträgen
eine Verfügbarkeit des Webservers von 95% per annum, übernimmt jedoch keine
Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Servers und aller darauf
befindlichen Daten, einschließlich E-Mail-Nachrichten. Monatlich kann 1 % der
Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Sollten durch zwingend
notwendige Wartungsarbeiten längere Ausfälle unvermeidbar sein, wird IDB den
Kunden umgehend verständigen. Eine Haftung für dadurch bedingte
Datenverluste, abgebrochene Übertragungen, Nichtverfügbarkeit von
E-Mail-Diensten oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Eine Haftung von IDB für Schäden des Kunden aus
jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit,
Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch IDB oder wurde
durch IDB grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Gegenüber Kaufleuten
wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung
von IDB für Schäden, die nachweislich durch leichte Fahrlässigkeit von IDB
verursacht worden sind, ist auf einen verbleibenden Haftungsanspruch in
vertretbarem Verhältnis zur Schadenshöhe beschränkt. Bei Laufzeitverträgen
ist die Haftung von IDB auf max. 1.000 EUR je Schadensfall beschränkt.
10.2 IDB haftet in keinem Fall für a-typische und daher
nicht vorhersehbare Folgeschäden. IDB haftet ebenfalls nicht für Schäden,
soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere
Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders -
hätte verhindern können. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von
IDB angebotenen Leistungen nur entsprechend seinem Fachwissen zu nutzen. IDB
ist nicht verpflichtet, unentgeltlich dem Kunden Fachwissen zur Verfügung zu
stellen.
10.3 Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, es
sei denn, der Kunde weist nach, daß IDB vorsätzlich unmittelbar (durch einen
IDB-Mitarbeiter) den Datenverlust bewirkt hat.
10.4 IDB haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen, Übertragungswegen und Netzwerktechnologien, die nicht im
Verantwortungsbereich von IDB oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.
10.5 Störungen des Zugangs zu den Internet Services von
IDB, die IDB eindeutig zuzurechnen sind, sind von IDB im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der
Kunde ist verpflichtet, erkennbare Störungen IDB unverzüglich, spätestens
aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich, per E-Mail oder
per Telefax anzuzeigen. Behebt IDB nach erfolgter Störungsmeldung nicht
innerhalb angemessener Zeit Störungen, die nicht unerheblich sind, ist der
Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes entsprechend der Dauer der
Störung berechtigt.
10.6 IDB übernimmt keine Haftung für die über ihre
Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit,
Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit, Verstöße gegen
Urheberrechtsbestimmungen oder Rechtsmäßigkeit, es sei denn, es liegt
Vorsatz von IDB vor.
10.7 Der Kunde haftet für Mißbrauch, der aus einer
unberechtigten Verwendung seiner Zugangskennungen in Verbindung mit den
jeweiligen Passwörtern resultiert.
11. Zahlung
11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen
sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug
ist IDB berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder IDB einen höheren
Schaden nachweist.
11.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur
berechtigt, wenn Gegenansprüche des Kunden ausdrücklich von IDB anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
11.3 Schuldet der Kunde IDB mehrere Zahlungen gleichzeitig,
wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die
fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld
getilgt.
11.4 Gerät der Kunde bei Laufzeitverträgen in Verzug, ist
IDB nach vorheriger Mahnung berechtigt, bis zur Begleichung der Forderung die
Leistung einzustellen.
11.5 Zahlungen bei Laufzeitverträgen erfolgen im Wege der
Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsweisen,
insbesondere Rechnungsstellung, Überweisung und Scheckeinreichung, werden
aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands mit einer Gebühr von 7,70 EUR
je Vorfall belegt.
11.6 Bei Rücklastschriften oder im Falle der Rückgabe
eines nicht gedeckten Schecks berechnet IDB eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 7,70 EUR je Vorfall zzgl. der für IDB angefallenen Bankgebühren.
12.
Eigentumsvorbehalt
12.1 IDB behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware
sowie ggf. das Nutzungsrecht an gelieferter Software bis zur restlosen
Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu
deren Einlösung. Kaufleuten gegenüber gelten die vorstehenden Vorbehalte bis
zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen
oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche Forderungen von IDB in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist (Kontokorrent-Führung). Mit
Vollerwerb des Eigentums an gelieferter Software erwirbt der Kunde die in dem
jeweiligen Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte.
12.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer
Sorgfalt für IDB zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt
seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit
Abschluß dieser Vereinbarung an IDB ab. IDB nimmt die Abtretung an. Sollte
die Abtretung nicht rechtswirksam erfolgt sein, haftet der Kunde persönlich
IDB für den entstandenen Schaden.
12.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der Weiterlizenzierung (im Falle
einer Software-Lieferung) entstehenden Forderungen an IDB ab. Er ist
widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von IDB
hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. IDB
ist berechtigt, die Abtretung dem Schuldner des Kunden gegenüber
offenzulegen.
12.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von IDB
gelieferten Waren erfolgt für IDB. IDB erwirbt hieran Eigentumsrechte in
Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der
Vorbehaltsware.
12.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen
Gegenständen (Bundling) erwirbt IDB Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verarbeitung.
12.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -
insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist IDB
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die
Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt
sind. IDB ist berechtigt, die Vorbehaltsware ggf. zu verwerten und unter
Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
12.7 Bei einem Rücknahmerecht von IDB gemäß Ziffer 12.6
ist IDB berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche
Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware
ermächtigten Mitarbeitern von IDB den Zutritt zu den Geschäftsräumen
während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten,
insbesondere aber die Vorbehaltsware unverzüglich zu übergeben.
12.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
12.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden
freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20 % übersteigt. Der Kunde kann zur Sicherung offener Forderungen
anderweitige Sicherheiten beibringen. Werden diese von IDB anerkannt, hat der
Kunde Anspruch auf Freigabe des Eigentumsvorbehaltes.
13.
Bereitgestellte Hilfsmittel, Veröffentlichungen des Kunden bei
Laufzeitverträgen
13.1 Sofern IDB dem Kunden im Rahmen der Internet-Services
Text-, Bild- oder Tonmaterialien sowie Computer-Programme (z.B. sog.
CGI-Skripte) zur Verfügung stellt, handelt es sich in der Regel um
urheberrechtlich geschütztes Material. Stellt IDB dem Kunden Material zur
Verfügung, bei dem IDB selbst Urheberrechtsinhaberin ist, darf der Kunde
diese Materialien nur für die Dauer seines Vertragsverhältnisses mit IDB
nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Verbreitung, ist untersagt.
Materialien von anderen Urheberrechtsinhabern unterliegen deren
Nutzungsbestimmungen.
13.2 Für Materialien Dritter, die IDB dem Kunden als
Serviceleistung kostenlos zur Verfügung stellt, übernimmt IDB keine
Gewährleistung hinsichtlich Funktions-tüchtigkeit, Fehlerfreiheit oder
Vollständigkeit.
13.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle
von IDB zur Verfügung gestellten Materialien zurückzugeben und etwaige
Kopien zu vernichten.
13.4 Der Kunde ist für alle von ihm oder unter Verwendung
seiner Zugangskennungen veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. IDB
ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße
oder unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine generelle Überprüfung und
Überwachung wird von IDB nicht durchgeführt. Wird IDB jedoch bekannt, daß
der Kunde verbotene Inhalte über von IDB zur Verfügung gestellte
Infrastruktur publiziert, verarbeitet oder speichert, so ist IDB berechtigt,
eine umgehende Löschung oder Unterbindung vornehmen.
13.5 Urheberrechtsverletzungen durch Inhalte oder Domains
des Kunden können nach allgemein anerkannten Richtlinien des Internet oder
gesetzlichen Vorschriften dazu führen, daß IDB die anstößigen Materialien
oder Domains unter Benachrichtigung des Kunden sperren muß.
13.6 Der Kunde gewährleistet, daß alle auf den Servern
der IDB abgelegten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder gegen Rechte
Dritter verstoßen. Insbesondere ist die Speicherung und Vorhaltung von
Inhalten erotischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur,
Materialien verfassungswidriger Organisationen sowie ethisch verletzenden
Materials und illegaler MP3-Musiksammlungen strikt untersagt. Desgleichen gilt
für jegliche Art illegaler Computerprogramme wie Viren, Hacker-Tools,
Seriennummer-Listen oder Raubkopie-Sammlungen (Warez).
13.7 Verbotene Inhalte gemäß Ziffer 13.6 berechtigen IDB,
die Zugänge des Kunden umgehend zu sperren und die verbotenen Inhalte zu
löschen, bei schweren Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu
kündigen.
13.8 Der Kunde stellt IDB von sämtlichen Ansprüchen
Dritter hinsichtlich der überspielten Inhalte frei.
14. Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden bei Laufzeitverträgen
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen
Passwörter für Zugangskennungen, die ihm im Laufe des Vertragsverhältnisses
von IDB zugeteilt werden, sorgfältig zu verwahren und vor unbefugter Nutzung
sowie Verlust zu schützen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im
Verdachtsfall ein neues Paßwort anzufordern.
14.2 Die unbefugte Nutzung einer Zugangskennung oder einen
Verdacht auf eine solche hat der Kunde unverzüglich an IDB zu melden. Sobald
der Kunde den Verlust eines Passwortes oder Verdacht auf Mißbrauch einer
Zugangskennung bei IDB telefonisch, per Fax, per E-Mail oder schriftlich
meldet, sperrt IDB die entsprechende Zugangskennung. Ab Sperrung durch IDB ist
der Kunde von seiner Haftung für unbefugte Nutzung freigestellt.
14.3 Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen Daten,
die im Rahmen dieses Vertrages erforderlich und gespeichert sind,
unverzüglich anzuzeigen.
14.4 Der Kunde darf die Infrastruktur nicht mißbräuchlich
benutzen, insbesondere durch Übermittlung nicht angeforderter elektronischer
kommerzieller Kommunikation (Spam-Mail), Übermittlung nicht angeforderter
elektronischer Kommunikation in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke
(Junk-Mail) oder Verwendung von Software, wie auch Skripten (z.B. PHP), die
das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder beeinträchtigen
kann. Hat IDB den begründeten Verdacht, daß der Kunde gegen diese Auflage
verstößt, ist IDB berechtigt, alle Zugänge des Kunden umgehend zu sperren
und alle vertraglichen Leistungen einzustellen.
14.5 IDB ist berechtigt, auf bereitgestellten Postfächern
eingegangene E-Mails zu löschen, nachdem diese vom Kunden abgerufen oder auf
seine Weisung weitergeleitet wurden. Gleiches gilt, wenn der Kunde die
Postfächer 42 Tage lang nicht geleert hat.
15. Abtretbarkeit
von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit
IDB geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus
mit IDB geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von IDB ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für
Gewährleistungsansprüche.
16. Datenschutz /
Kundendaten / Datensicherung
16.1 Der Kunde ermächtigt IDB, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
16.2 IDB weist ausdrücklich darauf hin, daß aufgrund der
öffentlichen Natur und Struktur des Internet der Datenschutz für
Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
gewährleistet werden kann und unter Umständen andere Teilnehmer am Internet
Daten abfangen können. Der Kunde ist sich bewußt, daß IDB aus technischer
Sicht jederzeit Zugang zu allen von ihm auf dem Webserver gespeicherten Daten
hat. Sensible Inhalte sind vom Kunden mit geeigneten Maßnahmen zu schützen,
beispielsweise durch Einsatz von Verschlüsselungstechnologien beim Versand
von E-Mail.
16.3 Soweit Datenmaterial an IDB übermittelt wird, stellt
der Kunde Sicherheitskopien her.
17.
Schlußbestimmungen
17.1 Diese Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch
bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren
übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten,
die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe kommt.
17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
17.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen
von IDB ist Düsseldorf. Gegenüber Kaufleuten oder Kunden mit Sitz im Ausland
wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.
Ausgabe Januar 2001 – agb_d0100
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